Logo Kanzlei Kah
Sie sind hier: Startseite » Ablauf der Scheidung

Ablauf

Wie läuft die Online-Scheidung in Leipzig ab?

Bevor der Scheidungsantrag eingereicht wird, sollten Sie überlegen, welcher Weg am günstigsten ist.

Wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen, ist es ausreichend, dass der Scheidungsantrag von einem Ehepartner eingereicht wird.
Das muss durch einen Rechtsanwalt geschehen.
Schon so sparen Sie die Hälfte der Rechtsanwaltsgebühren.
Wichtig ist folglich, alle Scheidungsfolgesachen, wie Unterhalt, Hausratsteilung, Zugewinn und sonstige regelungsbedürftige Dinge, bereits im Vorfeld, z.B. durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung, zu regeln.

Einen solchen Ehevertrag (Trennungsvereinbarung) können Sie auch über unseren Online-Service unter www.ehevereinbarung.de kostengünstig erstellen lassen.

Scheidungsantrag beim Amtsgericht Leipzig

Ihr Scheidungsantrag wird durch uns, nach Ihrer vorherigen Kontrolle und Freigabe, beim Amtsgericht Leipzig eingereicht.
Die Zustellung an den anderen Ehepartner veranlasst das Gericht, nachdem ein Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde.
Das Gericht übersendet zuvor eine entsprechende Gerichtskostenvorschussrechnung.
Nach Zustellung des Antrages an den anderen Ehepartner, hat dieser 2 Wochen Zeit darauf zu reagieren und dem Gericht mitzuteilen, welche Anträge gestellt werden.
Für den Fall einer einvernehmlichen Scheidung, würde der Ehepartner keinen eigenen Antrag stellen, sondern dem Gericht nur mitteilen, dass er sich dem Scheidungsantrag anschließt.
Nur für diesen Fall kann auf einen zweiten Anwalt verzichtet werden.

Versorgungsausgleich als gesetzliches "Muss"

Nach Einreichung des Scheidungsantrages übersendet das Gericht an beide Eheleute Fragebögen zum Versorgungsausgleich und stellt zugleich die Ehezeit fest.
Als Versorgungsausgleich bezeichnet man den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.
Die Formulare sind dann ausgefüllt wieder an das Amtsgericht zu übersenden.
Sodann werden die jeweiligen Rentenversicherungen die Rentenanwartschaften, welche zum Ausgleich gebracht werden können, berechnen und dem Gericht mitteilen.
Das Gericht berechnet dann, wie der Ausgleich zu erfolgen hat.
Das Verfahren kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen und ist in vielen Fällen ursächlich für die lange Verfahrensdauer.

WICHTIG: Für alle Scheidungsanträge gilt, dass ein Versorgungsausgleich bei Ehen mit einer Dauer unter 3 Jahren nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt wird.

Es erfolgt letztlich eine Ladung beider Eheleute nebst Anwalt zur Anhörung vor dem Familiengericht.
Das ist dann der sogenannte Scheidungstermin.

Scheidungstermin vor dem Amtsgericht Leipzig


Vorab werden durch das Gericht die Personalien der Eheleute festgestellt.
Dazu wird der jeweilige Personalausweis benötigt.
Dann wird anhand der Eheurkunde im Original geprüft, ob die Angaben im Scheidungsantrag richtig sind.

Es kommt nun zur persönlichen Anhörung beider Eheleute.
Das Gericht fragt zunächst den Partner, welcher den Scheidungsantrag eingereicht hat, wann die Trennung erfolgt ist.
Es folgt die Frage, ob eine Wiederaufnahme der Ehe zu erwarten ist.
Gewöhnlich wird dies mit "Nein" beantwortet.

Nun werden selbige Fragen an den anderen Partner gerichtet. Der Trennungszeitpunkt sollte dabei mit den Angaben des anderen Partners übereinstimmen.
Sodann stellt der Scheidungseinreicher den Scheidungsantrag über seinen Anwalt. Der andere Partner schließt sich dem Antrag an oder stellt über den eigenen Anwalt einen entsprechenden Scheidungsantrag.
Letztlich wird über den Versorgungsausgleich verhandelt. Das Gericht gibt seine Berechnung bekannt und es besteht Gelegenheit für die Parteien Stellung zu nehmen.

Am Ende der Sitzung wird der Scheidungsbeschluss verkündet.

Im besten Fall dauert der Scheidungstermin 10 - 15 Minuten.

Nach der Scheidung

Die Ehe gilt mit Ablauf eines Monats nach dem Scheidungstermin, in welchem der Scheidungsbeschluss verkündet wurde, als rechtskräftig. Man kann nun einen sog. Rechtskraftvermerk auf dem bereits vorher zugestellten Beschluss anbringen lassen. Dazu wendet man sich an das Amtsgericht, bei dem die Scheidung anhängig war.

Man hält nun den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss in Händen.
Dieser wird für einen Vielzahl von Behördengängen benötigt (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens, Wiederheirat usw.).

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren